Klausel 3602

die Klausel 3602 ist bei vielen Gebäudeversicherungen Bestandteil des Vertrages. Die Klausel 3602 verlangt, dass die versicherte Elektroanlage des Gebäudes  in einem technisch sicheren Zustand erhalten wird.

Da elektrischer Strom unsichtbar, geruchs- und fast geräuschlos für uns arbeitet, wird das Risiko, das von ihm ausgeht häufig unterschätzt.

In den letzten Jahren hat man zunehmend festgestellt, dass eine Elektroanlage nicht sich selbst überlassen werden kann. Sie bedarf einer regelmäßig wiederkehrenden Wartung und Prüfung.

Als Beispiel:

-Durch die Netzfrequenz 50 Herz entstehen Schwingungen in der Elektroanlage. Man hört es manchmal an Leuchtstoffleuchten oder Transformatoren. " sie brummen ".

Diese Schwingungen können Klemmstellen, Verbindungen, Verschraubungen und Anschlüsse lockern.

-In einer bestehenden Anlage sind weitere Geräte an Stromkreise angeschlossen worden.

Es kann in beiden Fällen zu Überbelastungen und somit zur unzulässig hohen Überhitzung der elektrischen Komponenten kommen.

Es entsteht ein hohes Risiko an Brand- und Lebensgefahr. 

Deshalb fordern viele Versicherungen die regelmäßige Überprüfung der Anlage durch einen vom VdS anerkannten Sachverständigen nach dem Befundschein VdS 2229.

Hier finden Sie uns:

Sachverständigenbüro

Peter - R. Nissen

Dipl.- Ing. Elektrotechnik

öffentlich bestellt und vereidigt

 

von der Handwerkskammer zu Flensburg für das Elektrotechniker Handwerk.

 

von der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg für Photovoltaik und Photovoltaische Anlagentechnik.

 

Vom VdS anerkannter Sachverständiger zum

Prüfen elektrischer Anlagen unter ES 21230

 

 

 

 

Uferstieg 19

24955 Harrislee

Te.: 0461-40797300

Fax: 0461-40714602