Klausel 3602
die Klausel 3602 ist bei vielen Gebäudeversicherungen Bestandteil des Vertrages. Die Klausel 3602 verlangt, dass die versicherte Elektroanlage des Gebäudes in einem technisch sicheren Zustand erhalten wird.
Da elektrischer Strom unsichtbar, geruchs- und fast geräuschlos für uns arbeitet, wird das Risiko, das von ihm ausgeht häufig unterschätzt.
In den letzten Jahren hat man zunehmend festgestellt, dass eine Elektroanlage nicht sich selbst überlassen werden kann. Sie bedarf einer regelmäßig wiederkehrenden Wartung und Prüfung.
Als Beispiel:
-Durch die Netzfrequenz 50 Herz entstehen Schwingungen in der Elektroanlage. Man hört es manchmal an Leuchtstoffleuchten oder Transformatoren. " sie brummen ".
Diese Schwingungen können Klemmstellen, Verbindungen, Verschraubungen und Anschlüsse lockern.
-In einer bestehenden Anlage sind weitere Geräte an Stromkreise angeschlossen worden.
Es kann in beiden Fällen zu Überbelastungen und somit zur unzulässig hohen Überhitzung der elektrischen Komponenten kommen.
Es entsteht ein hohes Risiko an Brand- und Lebensgefahr.
Deshalb fordern viele Versicherungen die regelmäßige Überprüfung der Anlage durch einen vom VdS anerkannten Sachverständigen nach dem Befundschein VdS 2229.